1. ALLGEMEINES
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die gesamte Geschäftsbeziehung betreffend Erstellungs-, Beratungs-, Schulungs- sowie Online-Marketing-Services (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing und Webcontrolling) zwischen Kunden, die Unternehmer i.S. des §14 BGB sind, und der Unternehmermanufaktur für Hoteliers und Gastronomen GmbH, (im Folgenden kurz „UMA“).
1.2 Entgegenstehende und/oder abweichende Bedingungen des Kunden erlangen nur dann Geltung, wenn die UMA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Vertragserfüllungshandlungen der UMA gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Sofern nicht anders angegeben sind Angebote der UMA freibleibend. Beauftragungen des Kunden können von UMA innerhalb von drei Wochen angenommen werden.
2.2 Sofern nicht ausdrücklich als Festpreis oder Kostenanschlag angegeben, berechnen sich angebotene Preise nach dem geschätzten Zeitaufwand für die Umsetzung der angebotenen Leistungen. Mehr- oder Minderaufwände werden entsprechend berechnet. Wird für UMA erkennbar, dass geschätzte Aufwände um mehr als 10% überschritten werden, so wird UMA den Kunden hierauf hinweisen.
2.3 Sofern nicht anders angegeben werden Reisekosten nach den tatsächlich angefallenen Kosten berechtigt.
2.4 Nachträgliche Änderungen der zu erbringenden Leistungen sind zwischen den Parteien zu vereinbaren.
3. VERTRAGSGEGENSTAND, ERSTELLUNG UND INHALT DER LEISTUNGEN
3.1 Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot oder der Auftragserteilung.
3.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist UMA nicht zur Herausgabe oder Lieferung von Vorentwürfen, Zwischenergebnissen u.Ä. verpflichtet.
3.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Online-Marketing Services, Marketingberatung, Coaching und Beratung insbesondere Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing und Webcontrolling, – vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Regelungen – kein bestimmter Erfolg garantiert werden kann. Geschuldet ist fachgerechte Beratung und Durchführung.
3.4 Bei Erstellungs-, Webdesign- und Programmierleistungen schuldet UMA, soweit nicht anders bestimmt, nicht die Ausstattung der Leistungen mit Inhalten und Daten. Insbesondere obliegt die Ausstattung von Internetseiten und Shopsystemen mit Texten zu Angeboten, einem Impressum, Hinweisen, Widerrufsbelehrungen u.Ä. sowie die Prüfung auf deren rechtliche Zulässigkeit allein dem Kunden. Soweit von UMA gelieferte Leistungen solche Inhalte bereits enthalten stellen diese, sofern nicht anders vereinbart, lediglich Platzhalter dar.
4. MITWIRKUNGSLEISTUNGEN DES KUNDEN
4.1 Der Kunde benennt einen für die Durchführung des Vertrages zuständigen Ansprechpartner, bei dem Materialien, Beistellungen und Mitwirkungshandlungen angefordert werden können und der zur Abgabe und zum Empfang von Erklärungen, Freigaben und Abnahmen bevollmächtigt ist.
4.2 Der Kunde unterstützt UMA bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten („Inhalte“), soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde stellt sicher, dass er an bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte – insbesondere Nutzungsrechte – innehat und diese auch sonst den rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs- und Presserechts entsprechen. Wird UMA von Dritten aufgrund von Inhalten, die der Kunde bereitgestellt hat, in Anspruch genommen, stellt der Kunde UMA insoweit frei.
4.3 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
4.4 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der UMA unverzüglich mitzuteilen.
4.5 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
4.6 Nach Aufforderung der UMA ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
5. RECHTE
5.1 Unbeschadet abweichender Vereinbarungen gewährt UMA dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das nicht-ausschließliche Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke zu nutzen.
5.2 Soweit die Leistungen der UMA Tools und Umsetzungsleitfäden Whitepaper enthalten, gelten für diese die jeweiligen Nutzungsbedingungen, wie sie sich aus den Lizenzbestimmungen ergeben, denen diese Komponenten unterliegen.
5.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
5.4 An Mustern, Entwürfen und Zwischenergebnissen, Berichten, Gutachten die dem Kunden zur Ansicht oder zur Freigabe zur Verfügung gestellt werden, wird seitens UMA ohne gesonderte Absprache kein weiteres Nutzungsrecht eingeräumt. Insbesondere ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Widergabe nicht gestattet.
5.5 Urheberrechtsvermerke der UMA oder Subunternehmer der UMA darf der Kunde ohne besondere Gestattung der UMA nicht entfernen oder umgestalten.
5.6 UMA ist zur Nennung des Kunden zu Referenzzwecken berechtigt. UMA ist, sofern nicht anders vereinbart, ferner berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen zu Demonstrations- und Werbezwecken auf Messen, Seminaren und Vorträgen vorzuführen und zu Wettbewerben einzureichen.
6. TERMINE, FRISTEN
6.1 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat UMA nicht zu vertreten. Sie berechtigen UMA, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. UMA wird dem Kunden die Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
6.2 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.
7. HAFTUNG
7.1 Die Haftung von UMA für sämtliche sich aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrags ergebenden Rechte und Ansprüche ist unabhängig vom tatsächlichen oder rechtlichen Grund wie folgt begrenzt:
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet UMA nur, soweit die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden, wobei diese Haftung auf die typischen Schäden begrenzt ist, die für UMA bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
7.3 Ein Mitverschulden des Kunden ist stets anzurechnen.
7.4 Bei Vorsatz, Arglist, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet UMA nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten dann nicht.
7.5 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche der UMA gelten die Regelungen dieser Ziffern entsprechend.
8. PREISE, ZAHLUNGSWEISE
9.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen erfolgt auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarung der Vertragspartner. Zahlungen für periodisch zu erbringende Leistungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
9.2 Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, die befürchten lassen, dass der Anspruch auf die Vergütung für erbrachte Leistungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, kann UMA die Leistung verweigern, bis die Vergütung erbracht oder geeignete Sicherheit gestellt ist.
9.3 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen ohne Skontoabzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
9.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
9.5 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
10. LAUFZEIT VON VERTRÄGEN
10.1 Soweit nicht anders vereinbart sind Verträge über die Erbringung von periodischen Dienstleistungen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende kündbar.
11. MÄNGELRECHTE
11.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit von Erstellungsleistungen einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. UMA ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
11.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr. Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Regeln. In den Fällen arglistigen Verschweigens eines Mangels durch UMA, eines Mangels, der durch grobes Verschulden von UMA verursacht wurde, bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, die durch einen Mangel verursacht wurden, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.3 Einschränkungen der gesetzlichen Rechte des Kunden wegen eines Mangels durch diesen Vertrag bestehen ferner nicht, soweit UMA eine Beschaffenheitsgarantie hinsichtlich einer Eigenschaft übernommen hat.
11.4 Mängelansprüche bestehen nicht, wenn und soweit ein Mangel auf Änderungen oder Bearbeitungen der Leistung durch den Kunden oder von diesem beauftragte Dritte zurückgeht.
12. DATENSCHUTZ, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, SONSTIGES
12.1 UMA ist zur Einschaltung von Subunternehmern berechtigt.
12.2 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
12.3 Soweit Kunden Unternehmer sind gilt: Erfüllungsort für alle Leistungen ist Burghausen als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit vorliegendem Vertrag wird Traunstein vereinbart.
12.4 Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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Stand: August 2024