Datenschutzberatung für Hotellerie und Gastronomie
Rechtssichere Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) | Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
Unser Datenschutzteam / Datenschutzbeauftragter analysiert Ihre Webseite, Ihr Unternehmen sowie den gesamten IT-Bereich. Sie erhalten danach eine umfassende Analyse zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und deren Richtlinien.
Der Datenschutzbeauftragte oder Berater ist ein fester Ansprechpartner für Ihre Fragen. Mit seiner persönlichen Betreuung können Sie die notwendigen Schritte wie die Anpassung der Datenschutzerklärung und die Erstellung der Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten schnell und rechtssicher erledigen. Ihre finanzielle Investition ist überschaubar, weil Sie ein Beratungspaket erhalten.
Oder muss die Datenschutzgrundverordnung noch vollständig umgesetzt werden? Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Unser Beratungsangebot "Datenschutz-Audit":
Eine Bestandsaufnahme über von Ihnen erhobenen und verarbeiteten Daten
Prüfung der Verträge über Auftragsverarbeitung
Gestaltung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung für Ihr Team, das mit Kundendaten arbeitet
Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen
Überarbeitung der Datenschutzerklärung für die Webseite
Überprüfung Ihrer IT-Systeme mit Handlungshinweisen zur PC-Sicherheit
Überprüfung der Schutzziele der Informationssicherheit mit Handlungshinweisen
Erstellung eines Viren-Schutzkonzeptes
Datensicherungskonzept - Sensitive Inhalte verschlüsseln
Archivierungskonzept - Verschlüsselungskonzept von Dateien mit personenbezogenen Daten
Notfallvorsorgekonzept
Sicherheitshinweise für Benutzer und Administratoren
Dokumentation der TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen)
Datenschutzschulung Ihrer Mitarbeiter
Vielleicht können Sie einige Punkte mit unserer Anleitung selbst erledigen und brauchen von uns nur Unterstützung und die notwendigen Vorlagen. Anhand Ihres konkreten Auftrags können wir sagen, wie hoch Ihre finanzielle Investition ist.
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten - Externer Datenschutzbeauftragter
Was versteht man unter der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für die Hotellerie und Gastronomie?
Der Gesetzgeber hat im Bundesdatenschutzgesetzt (BSDG § 38) definiert, ab wann das Bestellen eines DSB als Pflicht gilt. Ebenso gibt die EU DSGVO (Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO) vor, wann die Geschäftsleitung der Pflicht unterliegt, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig ist, ist von mehreren Faktoren abhängig:
- Unternehmensgröße / Anzahl der Mitarbeiter
- Datenverarbeitung
- Geschäftsfeld
Unser Beratungsangebot "Externer Datenschutzbeauftragter":
Angesichts der genannten Risiken ist es sinnvoll, sich bei der Einführung & Kontrolle des betrieblichen Datenschutzes und der Ernennung eines DSB von Experten aus der Branche unterstützen zu lassen. Daher stehen wir Unternehmen als "Externe Datenschutzbeauftragter für Hotellerie und Gastronomie" zur Seite und kümmern uns um Entwicklung sowie Implementierung eines maßgeschneiderten Datenschutzkonzepts.
Anhand Ihres konkreten Auftrags - Mitarbeiterzahl Ihres Betriebs - können wir sagen, wie hoch Ihre finanzielle Investition für einen externen Datenschutzbeauftragten ist. Der Zeitaufwand für die Bestellung des DSB ist abhängig von der Größe der verantwortlichen Stelle (Mitarbeiter), dem Umfang der dort betriebenen Datenverarbeitungen und der Tatsache, ob für den Datenschutzbeauftragten eine Zuarbeit erfolgt. Daher stimmen wir das Zeitkontingent im Erstgespräch mit Ihnen ab.
Aufgabenbereiche:
- Gegenstand des Vertrages ist die allgemeine betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung des Auftraggebers zur Realisierung des Datenschutzes und der Datensicherheit gemäß Bundesdatenschutzgesetz und EU-DGVO (EU Datenschutz Grundverordnung) in Vorortterminen
- Sämtliche Schulungs- und Beratungsdienstleistungen
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften in Ihrem Hotel (Kontrolle & Audit)
- Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden
- Regelmäßiger Versand von Datenschutz-News zur dauerhaften Sensibilisierung
- Regelmäßige Updates in Ihrem Unternehmen zu datenschutzrechtlichen Änderungen
Informationen zum Datenschutz in der Hotellerie und Gastronomie
Kaum ein Unternehmen bekommt einen so umfassenden Einblick in die Persönlichkeit des Kunden wie ein Hotel oder Restaurant. Während andere Unternehmen und Geschäftsleute immer nur Ausschnitte aus der Lebenswirklichkeit des Kunden erhalten – und viel Geld für Data-Mining ausgeben müssen, um zusätzliche Informationen über Persönlichkeit des Kunden zu erlangen – bekommt der Hotelier und Gastronom Einblick in das gesamte Lebensumfeld des Gastes.
Persönliche Daten von Hotelgästen fallen regelmäßig bei jedem Hotelaufenthalt an. Das Hotel oder Restaurant kennt die Essgewohnheiten und Vorlieben des Gastes, erfährt von seinen Freizeitinteressen, reinigt täglich sein Bad und Toilette und richtet sein Bett. Häufig hat das Hotel sogar Kenntnis vom Gesundheitszustand des Gastes, von Krankheiten, Allergien oder Diäten. Das Hotel weiß, welche Fernsehprogramme der Gast bevorzugt, welche Besucher er empfängt, welche Zahlungsmittel er einsetzt und welches nächste Reiseziel er ansteuert. Deshalb ist der Schutz der Gastdaten nach dem Datenschutzgesetz in einem Hotel oder Restaurant besonders sensibel.