Förderprogramme für Hotellerie & Gastronomie

Mehr Erfolg und weniger Beratungskosten dank Förderprogrammen!

Wir sorgen dafür, dass Sie die passende Förderung für unsere Beratungskosten finden.

Neben den aufgeführten Förderungen gibt es auch viele regionale Förderprogramme, die wir im Bedarfsfall für Sie ausfindig machen.

Investieren Sie in Ihre Unternehmensentwicklung mit Förderzuschüssen bis zu 80% zur Hotelberatung!


Der Hotellerie und Gastronomie wird eine Vielzahl von Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt

Förderungszuschüsse für die Hotel- und Gastronomieberatung reichen von nationalen und EU-Förderprogrammen wie "Investitionsförderungen", über "Existenzgründungsförderung" bis hin zu "Restrukturierungsförderungen". Es gibt Fördermittel für Hotel-Neubau oder Hotelerweiterung sowie Arbeitsplätze schaffen oder ausbauen. Fördermittel stehen auch zur Marktbeeinflussung, um Ihren Online Vertrieb zu steigern, zur Verfügung. Auch für Ihre Homepage Optimierung und um Ihre Online Präsenz zu verbessern bis hin zur Qualifizierungsförderung und Mitarbeiterentwicklung gibt es entsprechende Förderprogramme, von denen Sie nachhaltig profitieren können. Durch diese Förderungen reduzieren sich unsere Beratungskosten entsprechend des Förderprogramms.

Welches Förderprogramm passt zu Ihrem Vorhaben?

Wir bringen mit unserer kostenlosen Förderberatung Licht ins Dunkel. Dabei recherchieren wir für Sie die optimalen Förderungen und Förderdarlehen, denn: Sie können Förderungen für unsere Beratungskosten von unterschiedlichen Seiten erhalten, beispielsweise von der Europäischen Union, durch Bund oder Land (z.B. durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA) bis hin zu Angeboten spezieller Förderbanken (z. B. die KfW).

Übersicht Förderprogramme:


BAFA-Förderung

Was wird gefördert?

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert mit der "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" die Beratungskosten für Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Ziel: Die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit der KMUs mit Hilfe von autorisierten Beratern zu erhöhen/wiederherzustellen, um Arbeitsplätze zu sichern. 

Beispiele Förderinhalte:

  • Fachkräftesicherung und - Bindung,
  • Erschließung zusätzlicher Fachkräftepotenziale,
  • Umgang mit Umsatzrückgängen/Liquiditätsproblemen, Investitionsplanung,
  • Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • Optimierung von Prozessabläufen,
  • Altersgerechte Gestaltung der Arbeit,
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz,
  • Anpassung des Geschäftsmodells, Unternehmensnachfolge,
  • Datenschutzgrundverordnung,
  • Kosteneinsparungen, Ressourcenschonung, Produktumstellung, nachhaltiges Wirtschaften zur Erschließung neuer Zielgruppen

Förderfähige Beratungskosten: max. 3.500 Euro (max. 5 Beratungstage)
Förderzuschuss: 50% oder 80% der förderfähigen Beratungskosten (je nach Bundesland)

Wer wird gefördert?

Es handelt sich dabei um eine Beratungsförderung für kleine und mittlere, rechtlich selbstständige Unternehmen (KMUs).

go-digital

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm go-digital bezuschusst die Kosten einer fachlichen Beratung sowie die Begleitung des begünstigten Unternehmens bei der Digitalisierung der Geschäftsprozesse. 

Ziel: KMUs profitieren von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen folgen diesen fünf Modulen:

  • Digitalisierungsstrategie (Ziel: Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben)
  • IT-Sicherheit (Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Risikominimierung durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen)
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse (Ziel: Arbeitsabläufe möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren)
  • Datenkompetenz (Ziel: Aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder)
  • Digitale Markterschließung (Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings)

Einzelne Maßnahmen sind z. B. die Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie, der Aufbau einer professionellen Internetpräsenz, das Content-Marketing oder die Erstellung nachgeordneter Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren.

Förderfähige Beratungskosten: max. 24.200 Euro (max. 22 Beratungstage)
Förderzuschuss: 50% der förderfähigen Beratungskosten

Wer wird gefördert?

Gefördert werden rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen service- und kundengerecht, effizient und sicher optimieren wollen.


INQA-Coaching (ab Sommer 2023)

Was wird gefördert?

Das INQA-Coaching-Programm unterstützt finanziell die Coaching- & Beratungsprozesse zu personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungen, die in Zusammenhang mit einer konkreten digitalen Wandel innerhalb eines Betriebes stehen.

Ziel: Durch das Coaching wird eine moderne Personalpolitik entwickelt und eine Unternehmenskultur etabliert werden, die zur motivierenden, innovations- und leistungsförderlichen sowie altersgerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen wie auch zur Fachkräftesicherung beiträgt. Im Mittelpunkt des Coaching steht der Einbezug von Unternehmensleitung, Führungskräften und Mitarbeitern. 

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von 6 Gestaltungsfeldern:

  • Neue Geschäftsmodelle & Innovationsstrategien (Wie schnell können Sie auf veränderte Marktbedingungen reagieren?)
  • Produktionsmodell & Arbeitsorganisation (Welche Auswirkungen hat die Digitalisierung auf die Arbeitsorganisation in Ihrem Betrieb?)
  • Personalpolitik, Beschäftigung & Qualifizierung (Inwieweit sind Ihre Mitarbeiter fit für die Arbeit in der digitalisierten Welt?)
  • Sozialbeziehungen & Kultur (Was bedeutet der digitale Wandel für Ihre Unternehmenskultur?)
  • Führung, berufliche Entwicklung & Karriere (Was können Führungskräfte heute tun, um Fachkräfte für sich zu gewinnen/zu halten?)
  • Arbeitsplatz der Zukunft, Arbeitszeit- & Leistungspolitik (Wie sieht der Arbeitsplatz der Zukunft in Ihrem Unternehmen aus?)

Förderfähige Beratungskosten: max. 14.400 Euro (max. 12 Beratungstage)
Förderzuschuss: 80% der förderfähigen Beratungskosten 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere, rechtlich selbstständige Unternehmen (KMUs) mit weniger als 250 Beschäftigten.

Nordrhein-Westfalen: Potentialberatung

Was wird gefördert?

Die nordrhein-westfälische Landesregierung bezuschusst mit der Förderung "Potentialberatung" die Kosten einer beteiligungsorientierten Beratung (= Einbezug der beschäftigten MA) von Unternehmen mit Hilfe externer Beratungskompetenz.

Ziel: Durch die Beratung soll die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sowie die Kompetenz der beschäftigten Mitarbeiter verbessert werden. Dazu werden Beratungen in den folgenden Themenfeldern unterstützt:

  • Arbeitsorganisation
    Gestaltung und Steuerung von Strukturen/Prozessen, Einsatz optimier­ter Arbeitszeit­mo­del­le, interne/externe Kommunika­ti­on und Kooperati­on.
  • Personalentwicklung
    Qualifizie­rungs­be­ra­tung, Stärkung der Ausbildungs­fä­hig­keit, Innovatio­nen durch kompeten­te Beschäftig­te.
  • Demografischer Wandel
    Wissensma­nage­ment, altersge­rech­te Arbeitsor­ga­ni­sa­ti­on, Arbeitszeit, damit (insbeson­de­re ältere) Beschäftig­te ihre Arbeit lange und gesund ausüben können.
  • Digitalisierung
    Die Gestaltung von Arbeit und Technik.
  • Gesundheit
    Einführung eines nachhalti­gen betriebli­chen Gesundheits­ma­nage­ments und einer Work-Life-Balance.

Förderfähige Beratungskosten: max. 3.200 Euro (max. 8 Beratungstage) 
Förderzuschuss: 40% der förderfähigen Beratungskosten

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen und mindestens 10 beschäftigten Arbeitnehmern. 


Rheinland-Pfalz: Beratungsprogramm für den Mittelstand

Was wird gefördert?

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) fördert mit dem "Beratungsprogramm für den Mittelstand" die Kosten für Beratungen zu alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Ziel: Mit Hilfe der Beratung wird das Unternehmen zielgenau bei der Optimierung des Geschäftsmodells, der Betriebsmodernisierung oder Neuausrichtung unterstützt und fit für die Zukunft gemacht. 

Förderzuschuss: 500 Euro/Beratungstag (max. 15 Beratungstage) 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die mind. 2 Jahre am Markt sind. 

Rheinland-Pfalz: Beratungsprogramm für Existenzgründung/Unternehmensnachfolge

Was wird gefördert?

Das Beratungsprogramm für Existenzgründung/Unternehmensnachfolge der ISB bezuschusst die Beratungskosten bei

  • Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung einer selbstständigen Vollexistenz oder bei Betriebsübernahme  
  • Beratungen zur schrittweisen Entwicklung der Selbstständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung)
  • Beratungen von Betriebsinhaberinnen/Betriebsinhabern zur Betriebsnachfolge

Förderzuschuss: 400 Euro/Beratungstag (max. 9 Beratungstage) 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen, die eine Existenzgründung in Rheinland-Pfalz planen oder Unternehmer*innen, die eine Unternehmensübergabe/Betriebsnachfolge (Betriebsstätte in RLP) planen.


Bayern: Vorgründungscoaching für Existenzgründer/Unternehmensnachfolger

Was wird gefördert?

Das Vorgründungscoaching unterstützt finanziell Coachingmaßnahmen für Gründer oder Betriebsübernehmer zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Existenzgründer oder Betriebsnachfolger. Im Vordergrund steht dabei die betriebswirtschaftliche Beratung

Ziel: Mit Hilfe des Vorgründungscoachings profitieren Gründer und Betriebsübernehme frühzeitig von einem professionellen Coaching eines akkreditierten Beraters, welches ihnen den Markteintritt erleichtern soll.

Förderfähige Beratungskosten: max. 8.000 Euro (max. 10 Beratungstage)
Förderzuschuss: 70% der förderfähigen Beratungskosten

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Gründer, mit Hauptwohnsitz in Bayern, die hier ein Gewerbe anmelden möchten. Ebenso Unternehmensnachfolger, die ein bereits in Bayern ansässiges Unternehmen übernehmen wollen. 

Die Beratung kann nur vor der Existenzgründung, d. h. vor der Gewerbeanmeldung in Anspruch genommen werden!

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