Förderprogramm für NRW- die Potentialberatung
Das Förderprogramm „Potentialberatung“ unterstützt Betriebe, Ihre Potentiale zu erkennen und betriebliche Lösungen zu finden.
Die Potentialberatung ist ein bewährtes Förderangebot in Nordrhein-Westfalen und unterstützt - mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds - Unternehmen und ihre Mitarbeiter, erfolgreich zu arbeiten. Profitieren auch Sie!
Ziele des Förderprogramms
Der demografische Wandel, die Digitalisierung und der Fachkräftemangel verlangt von Hotel- und Gastronomiebetrieben ein hohes Maß an Flexibilität und Entwicklungsbereitschaft. Damit Betriebe konkurrenzfähig bleiben und ihre Potentiale besser ausschöpfen können, bietet die Landesregierung hier Unterstützung.
Die Potentialberatung fördert Beratungen und schließt immer die Beteiligung der Mitarbeiter mit ein. Für eine Potentialberatung können Unternehmen ihren Berater oder ihre Beraterin frei wählen.
Themenfelder der Potentialberatung
Beratungen in mindestens einem der folgenden fünf Themenfelder werden von der Potentialberatung gefördert:
- Arbeitsorganisation
Dabei kann es um die Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen im Betrieb gehen, den Einsatz optimierter Arbeitszeitmodelle, interner / externer Kommunikation und Kooperation, die Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden. - Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung
Inhalte können sein: Personalentwicklung, Qualifizierungsberatung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit, Innovationen durch kompetente Beschäftigte. - Demografischer Wandel
Dazu gehören insbesondere Wissensmanagement, alternsgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, damit (insbesondere ältere) Beschäftigte ihre Arbeit lange und gesund ausüben können. - Digitalisierung
Hier geht es insbesondere um die Gestaltung von Arbeit und Technik. - Gesundheit
Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements und einer Work-Life-Balance.
Wer kann gefördert werden?
Alle beratenen Unternehmen als natürliche und juristische Personen sowie als Personengesellschaften mit Sitz in NRW.
Wie viel kann gefördert werden?
Bezuschusst werden 50 Prozent des Netto-Beratungshonorars - maximal 500 EUR pro Beratertag. Bis zu 10 Beratertage können insgesamt gefördert werden.
Max. Fördersumme: 5000 EUR
Mehr Informationen rund um das Förderprogramm finden Sie unter https://bit.ly/2P0ABnB
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Auskünfte persönlich zur Verfügung!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf (+49 (0)8677 91 32 480) oder Ihre E-Mail!