Unterstützung bei der Erschließung von Auslandsmärkten
Bis zu 40.000 EUR Förderung können klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Bayern beantragen. Das Förderprogramm „Go International“ unterstützt Betriebe bei der Erschließung neuer Zielmärkte im Ausland. Das Ziel ist die Aufnahme und Neuorientierung von Geschäftsbeziehungen im internationalen Rahmen zur Erschließung neuer Märkte.
Ziel und Gegenstand der Förderung
„Go International“ ist ein Förderprojekt der bayerischen Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK). Es fördert die Internationalisierungs- Strategie von KMUs und leistet Hilfe, sich den Chancen der Globalisierung zu stellen. Die finanziellen Mittel werden vom Freistaat Bayern und vom EFRE- Förderprogramm der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Verwaltet wird das Projekt vom Außenwirtschaftszentrum Bayern.
Wer und wie viel wird gefördert?
Gefördert werden bayerische mittelständische Unternehmen, die noch über keine oder geringe Auslandserfahrung verfügen und/oder neue Märkte erschließen wollen.
Gefördert werden kann die Markterschließung von max. zwei Ländern. Die jeweilige maximale Förderquote richtet sich nach dem Sitz des Betriebes anhand der EFRE- Fördergebietskarte. Je nachdem, wo Sie sich befinden, können 25% - 50% gefördert werden.
Maximal können mit „Go international“ 20.000 EUR pro Land gefördert werden, also insgesamt bis zu 40.000 EUR.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
1. Die Erstmalige Beteiligung als Aussteller an Fachmessen im Zielland
Förderfähig sind Kosten für: Standaufbau, Standmiete, Ausstellungsfläche, Eintragung in den Messekatalog, Anzeigen, Dolmetscher
2. Firmenspezifische Publikationen
Förderfähig sind die grafische und textliche Gestaltung, Übersetzungs- und Druckkosten der Publikationen wie beispielsweise Flyer, Broschüren, Roll Ups, Fahnen, Planen, Kataloge, Anwenderberichte, Presseberichte und Aufkleber.
3. Produktspezifische Publikationen
Förderfähige sind die grafische und textliche Gestaltung, sowie Übersetzungskosten der Publikationen wie z.B. Etiketten, Gebrauchsanweisung, Beipackzettel, Betriebs- oder Montageanleitungen.
4. Homepages
Hier können die grafische, technische und textliche Gestaltung oder Anpassung, die Übersetzung der Homepage und einmalige Registrierungskosten der Domain gefördert werden.
5. Inseratenschaltungen in ausländischen Online- und Printmedien
Die Kosten für ein internationales Mailing können gefördert werden. Es können die grafische und textliche Gestaltung, Übersetzungs-, Druck- und Portokosten des Mailings und die Abwicklung gefördert werden.
6. Schulungsmaßnahmen
Schulungen, die zur Erschließung des Zielmarktes dienen, können gefördert werden. Zum Beispiel: Sprachkurse, Zollkurse, Kurse und Informationsveranstaltungen
7. Zertifizierungen
Zertifizierungen wie Produktzertifizierungen, Designanmeldungen, Markenanmeldungen und Patentanmeldungen können gefördert werden.
8. Beratung und Marktanalysen
Beratungsleistungen zu folgenden Themen sind förderfähig: Markteinstiegsberatungen (Marktanalysen, Adressrecherche, Standortsuche), Recht & Steuern (Firmengründung, Bonitätsauskünfte, Rechts- und Steuerberatung), Geschäftspartnersuche (Kontaktherstellung, Geschäftstermine und Betreuung)
9. Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
Förderfähig sind Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen im Zusammenhang mit der Markterschließung (z.B. Verhandlungen mit potentiellen Geschäftspartnern, Übersetzung von Verträgen)
Alle Informationen rund um das Förderprogramm „Go-international“ finden Sie unter https://www.auwi-bayern.de
Die Unternehmermanufaktur mit seinen Markterschließungs-Experten greift auf jahrelange Branchenerfahrung zurück. Daher können wir Hotels und Restaurants nicht nur zielgerichtet innerhalb Ihrer Markterschließung beraten, sondern haben auch die notwendige Erfahrung, Projekte mit Ihnen in die Umsetzung zu bringen.